Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Formulare der W. Kohlhammer GmbH (Verlag für Ärzte, Krankenkassen und Schulen) und der Deutscher Gemeindeverlag GmbH
I. Geltungsbereich
1. Für alle uns erteilten Aufträge - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden - gleichgültig in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt sie uns zugehen - gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. An Entwürfen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen - auch elektronisch erfassten - behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, in jedem Fall jedoch bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Jegliche Verwendung darf nur mit unserer vorherigen Zustimmung und nur in Zusammenarbeit mit uns erfolgen. Eigenverwertung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
III. Preise und Zahlungen
1. Unsere Preise gelten in Euro, ab Werk oder Lager ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Versandkosten und Versicherung nicht ein.
2. Der Mindestauftragswert beträgt 10 Euro ohne Versandkosten.
3. Der Verlag behält sich Preisänderungen zwischen Auftrag und Lieferung vor, wenn die Durch- führung der Aufträge einen Zeitraum von vier Monaten übersteigt. Kundenspezifische Entwürfe, Zeichnungen etc. sowie auf Wunsch des Kunden durchgeführte Änderungen berechnen wir ge- sondert nach unseren Kostensätzen.
4. Zahlungen auf Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug oder innerhalb von 14 Tagen - jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum - mit 2 % Skonto zu bezahlen. Zahlungen im Dienstleitungsbereich sind stets rein netto zu bezahlen. Wechsel werden zahlungshalber nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Hierdurch verursachte Kosten trägt in jedem Fall der Kunde. Bei Scheck oder Wechselzahlungen gilt die Zahlung erst bei Einlösung als bewirkt.
5. Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10.000 Euro, sind wir berechtigt, Ab- schlagszahlungen gemäß den jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen.
6. Zahlungen werden vorrangig auf etwaige Zinsen und Kosten, im Übrigen auf die jeweils älteste Schuld verrechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind unzulässig.
7. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit werden sofort alle Forderungen, auch im Falle einer Stundung bzw. der Hereinnahme von Wechseln und Schecks, zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich.
2. Eine verbindliche Lieferfrist ist nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich als solche bestätigt wird. Sie rechnet sich von dem Tag ab, an welchem uns der restlos - insbesondere in technischer Hinsicht - geklärte Auftrag nebst vom Kunden zu beschaffender Vorlagen etc. vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Korrekturabzüge usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Wünscht der Kunde nach unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit mit unserer Bestätigung dieser Änderungen.
3. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Leistung innerhalb der vorgesehenen Frist an den Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen abgesandt wird. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Umstände verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.
5. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Druckerzeugnis speziell für einen Kunden hergestellt, sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflage bis zu 10 % zulässig. Der Berechnung wird stets die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
6. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Sendung unser Haus verlässt. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen Transportschäden versichert. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand oder die Zustellung verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert.
V. Eigentums- und Urheberrechte
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum. Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware an Dritte bedürfen der Zustimmung. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen hiermit an uns ab. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von dritter Seite gepfändet, so hat der Käufer zu widersprechen und den Verlag sofort zu benachrichtigen. Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mindestens 20% übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt - vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung - bei uns. Jeglicher Nachdruck und jegliche Vervielfältigung ist ohne unsere Einwilligung auch dann unzulässig, wenn die betreffende Lieferung nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes ist.
3. Der Kunde steht dafür ein, dass uns übergebene Vorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen bzw. die entsprechenden Verwertungsrechte vorliegen sowie deren Inhalt nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Kunde stellt uns von allen Forderungen frei, die uns gegenüber aus diesbezüglichen Verletzungen erhoben werden.
4. Wir sind berechtigt, auf unseren Leistungen in branchenüblicher Form unser Kennzeichen anzubringen.
VI. Gewährleistung und Schadenersatz
1. Der Kunde steht für die Richtigkeit, Lesbarkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen und sonstiger Unterlagen ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistungen nicht begründen. Ebenso können Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, nicht erhoben werden.
2. Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind unverbindliche Richtlinien. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung, lassen sich bei Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden. Der Kunde kann daher insoweit keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art und Folien können wir gegenüber kaufmännischen Kunden für Durchschrift, Druckqualität, Lagerqualität etc. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, wie sie von den Herstellern oder Lieferanten solcher Papiere und Folien gegeben wird.
3. Geringfügige Abweichungen, die sich durch technische Bedingungen oder Unterschiede in den verwendeten Fertigungsstoffen zwischen Original- bzw. Druckvorlage und dem Auftragsgegenstand ergeben, bleiben ausdrücklich als handelsüblich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Dasselbe gilt für Passunterschiede in der Blatthöhe sowie Blattbreite bis zu 1% der Blattgröße, da derartige Abweichungen aufgrund des spezifischen Verhaltens des Papiers beim Zusammentragen in Endlosbahnen und seine hygroskopische Eigenart nicht vermeidbar sind.
4. Offensichtliche Mängel unserer Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von10 Tagen nach Auslieferung an den Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, schriftlich zu rügen. Bei Kaufleuten erstreckt sich diese Pflicht auch auf nicht offensichtliche Mängel.
5. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Neuproduktion). Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden. Es gilt die jeweilige gesetzliche Gewährleistungsfrist. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb nach vom Kunden angemessen zu setzender Nachfrist fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
6. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Änderung der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren stellen geringfügige Abweichungen vom Original keinen Mangel dar und können daher nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen farbverbindlichen Vorlagen und dem Auflagendruck.
7. Darüber hinaus haften wir, soweit von uns keine ausdrücklichen Garantien abgegeben wurden, nur bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; hier ist die Haftung dann begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dieser übersteigt in der Regel nicht den Kaufpreis der bestellten Ware. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Haupt- leistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
VII. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Stuttgart.
2. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundes-republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS-Plattform") bereit. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
4. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.
HINWEISE UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung mit näheren Informationen zur Datenerhebung und Datenverwendung unter der URL https://www.kohlhammer.de/datenschutz/w-kohlhammer-gmbh bzw. für die Deutscher Gemeindeverlag GmbH https://www.kohlhammer.de/datenschutz/deutscher-gemeindeverlag-gmbh
Stand: März 2022