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nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 FeV; A4-Untersuchungsbogen (verbleibt beim Arzt) und jeweils eine Bescheinigung im Format 2/3 A4 für den Bewerber und die Fahrerlaubnisbehörde DIN A4 Hochformat, selbstdurchschreibend